"Dinner for One"
Partyservice

  Allgemeine Geschäftsbedingungen
a)    Vertragsabschluss

Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Catering -, Partyserviceleistungen und Ausrüstungen. Unsere Angebote sind frei bleibend. Kaufabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Vertrag kommt mit den schriftlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Dinner for One" zustande. Bitte kontrollieren Sie dahingehend immer Ihre Auftragsbestätigung nach Datum, Menü, Anlieferort, Personenzahl und evtl. Absprachen.

b)    Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach besten Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit Zeitverschiebungen bis ca. 30min gerechnet werden. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, leisten wir keinen Schadensersatz. Abweichungen von der mit Ihnen vereinbarten Lieferzeit sind möglich und berechtigen nicht zur Preisminderung.
c)    Mängelrüge
Der Besteller hat die Ware nach Erhalt unverzüglich mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftlich Vermerke auf dem Lieferschein zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Wareneinsatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service - Minderleistungen erst später beanstandet werden (ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben). Für unsachgemäße Lagerung (z.B. Kühlkette unterbrochen) durch den Kunden übernehmen wir keine Haftung.
d)    Ausstattungs- Zubehör

Sämtliche von uns überlassenen Ausstattungsgegenstände sowie das Leergut sind innerhalb von fünf Tagen gespült und in ordentlichem Zustand an uns zurückzubringen. Bei Nichtrückgabe werden Ihnen pro Tag EUR 20,00 Leihgebühr in Rechnung gestellt. Gerne holen wir gegen eine Gebühr auch das Geschirr/Leergut bei Ihnen ab. Auf- und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände/Leergut sind in unserem Mietpreis nicht enthalten. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Abbildungen in Katalogen, Broschüren, Mailings, sowie in Internetseiten und Multimediapräsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt besonders für Farbunterschiede, die nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.
e)    Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind netto ohne jeden Abzug in bar bei Lieferung zu leisten oder Vorkasse per Überweisung. (Sollte nichts anderes vereinbart sein).  Für die Anlieferung berechnen wir eine Mindestpauschale ab jeweils 15,00 € netto bis zu 35,00 € netto. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Liefergegenstände werden Ihnen in voller Höhe berechnet. „Dinner for One“ kann dem Auftraggeber eine à conto-Rechnung in Höhe von 50% der vereinbarten Leistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer ausstellen, die 10 Tage vor der Veranstaltung fällig ist. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Nachzahlungen werden nicht verzinst. „Dinner for One“ ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter "Buchstabe g" dieser Bedingungen.
f)    Änderungen
Sollten Änderungen für bereits bestellte Essen vorgenommen werden, so informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Da wir bemüht sind, Ihnen nur frischste Ware zu liefern, kaufen wir erst bis zu zwei Werktage vor Lieferung ein. Unsere Einkaufsplanung muss jedoch vier Werktage vor Lieferung abgeschlossen sein. Bei Änderungsmitteilungen bis acht Tage vor Auslieferung, können wir kostenlos auf Ihre Wünsche eingehen. Später eingehende Änderungen können nur schwer berücksichtigt werden. Bei späterer Meldung bzw. Absage werden Ihnen die bereits entstandenen Kosten (z.B. bearbeitete Waren etc.)in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung der Personenzahl kann bis zu 24 Stunden vor Lieferung mitgeteilt werden.
g)    Kündigung / Stornierung
Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt, kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass Dinner for One Partyservice hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, hat "Dinner for One" Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält „Dinner for One“ sich die Geltendmachung eine Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Vergütung, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100 % der Vergütung fällig.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch „Dinner for One“ oder des Rücktritts aus dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
h)    Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogenen Daten, gleich ob sie von „Dinner for One“ selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
i)    Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Saarbrücken, Amtsgericht Saarbrücken.
j)    Preise
Alle unserer Preise sind als Nettopreise ausgewiesen, d.h. zuzüglich gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir sind gesetzlich gezwungen, dann auch auf das gelieferte Essen 19% Mehrwertsteuer (anstelle bisher 7% MwSt.) zu berechnen, sobald schon eine minimale Serviceleistung erbracht wird. (z.B. Servietten, jeglicher Art von Buffetdekoration, Geschirrverleih, Leergut - Spülen und -abholen, Getränke, Stehtische, jeglicher Personalservice).
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, bitte fragen Sie uns.
„Dinner for One“
Exclusiv - Catering - Service
Neuhauser Straße 32
66113 Saarbrücken
Tel. + Fax 0681 / 94 88 5 66